Auch in den kommenden Schuljahren werden die vierten Klassen wieder zum Thema Brandschutz geschult, denn man kann nicht früh genug damit anfangen. Schließlich sollen nach § 3 Absatz 5 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) die Einwohner einer Gemeinde „über die Verhütung von Bränden, den sachgerechten Umgang mit Feuer, das Verhalten bei Bränden (Brandschutzerziehung und Brandschutzaufklärung) und über Möglichkeiten der Selbsthilfe“ aufgeklärt werden.